Bilanzrechtliche Fragestellungen stehen immer wieder im Mittelpunkt bei Diskussionen zwischen dem Bilanzierenden und den Bilanzadressaten oder auch dem Abschlussprüfer.
Mit unserem umfassenden Fachwissen bei Aderhold zur Bilanzierung stehen wir Ihnen für Spezialfragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und finden Lösungen für komplexe Rechnungslegungsprobleme.
Das Ergebnis unserer Beurteilung fassen wir je nach Bedarf in bilanzrechtlichen Beurteilungen und Stellungnahmen zusammen.
Diese gewährleisten eine solide Informationsbasis, die Voraussetzung für eine adäquate Problemlösung ist, und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit der in Rede stehenden Fragestellung auf. Sie dienen als Argumentationshilfe und können als gutachtliche Stellungnahmen auch in juristischen Auseinandersetzungen Anwendung finden.
Durch die Breite unseres Leistungsspektrums sowie die Zusammenarbeit unserer Experten einzelner Fachgebiete stellen wir eine umfassende Betrachtung der jeweiligen Fragestellung sicher, die sich nicht allein auf die Abbildung in der Rechnungslegung beschränkt, sondern mögliche steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Blick behält. Gleiches gilt für die Beachtung der Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
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