Aderhold - Rechtsanwälte für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

Liquidation

Häufig wird der Geschäftszweck einer Gesellschaft erfüllt und der Unterhalt der Gesellschaft verursacht nur noch Kosten. Dies ist gerade bei Holdinggesellschaften oder bei Gesellschaften der Fall, die für einen bestimmten Investitionszweck gegründet wurden.

Jede Liquidation soll nur so viel Liquidität verbrauchen, wie nach einer vernünftigen und plausiblen Liquidationsplan vorgesehen ist. Da dieser Liquidationsplan von Aderhold als einem unabhängigen Dritten erstellt wird, kann Aderhold den Geschäftsführer oder die Gesellschafter von Haftungsrisiken aus der Liquidation freistellen. So scheidet eine Haftung der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung aus und die Übertragung von Vermögensgegenständen ist nicht anfechtbar, wenn die Gesellschaft entgegen der Planung doch nicht außerhalb der Insolvenz liquidiert werden kann.

Natürlich berücksichtigen und bilden wir zivilrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten bei der Liquidation ab.

Weitergehend bietet Aderhold Ihnen an, die Gesellschaft für Sie zu liquidieren. Aderhold stellt auf Wunsch eine natürliche Person als Liquidator, um den Geschäftsführer zu enthaften. Wir erstellen ein Liquidationsplan, der unter Verwendung eines genauen mit Ihnen abgestimmten Budgets die Liquidation der Vermögensgegenstände der Gesellschaft gegen die Schulden abbildet.

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